AGB

§1 Geltung der Bedingungen 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Caterers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigung des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Caterer sie schriftlich bestätigt.

 

§2 Vertragsabschluss 

Der Caterer hält sich an das von ihm ausgearbeitete Angebot 30 Kalendertage gebunden. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

Der Besteller ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Caterers. Lehnt der Caterer nicht binnen drei Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Caterer die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen-und Getränkeauswahl bis spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung dementsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus gehende schriftlich erteilte Bestellungen werden nach den Listenpreisen des Caterers gesondert berechnet.

Das Einbringen von Speisen und Getränken sowie sonstiger Leistungen durch den Veranstalter, die normalerweise zum Umfang des Caterers gehören, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und dem Einverständnis des Caterers.

Nebenreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Caterer diese schriftllich bestätigt.

Sollten Probeessen stattfinden, so werden diese mit 49,- pro Person in Rechnung gestellt. Bei Auftragserteilung des Bestellers wird dieser Betrag dann in Abzug gebracht. Dies bedarf keiner separaten schriftlichen Bestätigung.

 

§3 Preise, Preisänderungen

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe (z.Zt. 19%) nicht ein.

Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Caterers. Übersteigen die letzgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10% so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

Der Caterer ist bestrebt, dem Besteller ein individuelles Angebot zu unterbreiten. Aus diesem Grund sind die Preise der angegebenen Speisen sowie die Anzahl der Mitarbeiter für die vom Besteller genannte Personenanzahl kalkuliert. Sollte sich die Personenzahl ändern, so behält sich der Caterer eine Nachkalkulation vor.

 

§4 Lieferung

Liefertermine oder –fristen die verbindlich sind, bedürfen der Schriftform. Dem Auftraggeber bzw. den von ihm bekannt gegebenen verantwortlichen Personen steht es frei, die Qualität und Menge der gelieferten Waren bei Anlieferung, jedoch spätestens 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung zu überprüfen. Etwaige diesbezügliche Reklamationen müssen ausnahmslos schriftlich festgehalten und das Schriftstück sowohl vom Verantwortlichen des Caterers, als auch vom Verantwortlichen des Auftraggebers unterzeichnet werden, andernfalls gilt die Lieferung vom Auftraggeber als akzeptiert. Der Auftraggeber aht kein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Gegenständen. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort) längstens aber binnen 2 Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekanntzugeben, andernfalls gilt die Leistung vom Kunden als akzeptiert. Für unsachgemässe Lagerung durch den Auftraggeber übernimmmt der Caterer keine Haftung.

 

§5 Gewährleistung und Haftung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Caterer als auch gegen seine Erfüllungs bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung für derartige Schadensersatzansprüche, sofern diese auf Fahrlässigkeit und leichter Fahrlässigkeit beruhen, werden hinsichtlich der Personen- und Sachschäden beschränkt auf die jeweilige Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Bei Personen/ und Sachschäden ist ein Betrag in Höhe von 3.000 000,00 € versichert. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen: Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.

 

§6 Zahlungen

Schadensersatzansprüche aus Leistungen des Caterers sind wie folgt zur Zahlung fällig: 50 % der Gesamtkosten bei Auftragserteilung. Der verbleibende Restbetrag ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungseingang der Endabrechnung. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich der Caterer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind dort fällig. Unter Abbedingung von §366 und §367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Bestellers legt der Caterer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Bestellers erfüllt sind. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§7 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Rosenheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Caterer und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

§8 Rücktritt/Kündigung

Rücktritt/Stornierung des Auftraggebers/Bestellers

Für den Fall, dass der Auftraggeber den Catering Vertrag kündigt (§649BGB), so ist der Caterer berechtigt, einen angemessenen Ersatz für Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Einsatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Arbeitskraft berücksichtigt. Für die Zwecke der Berechnung der Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz werden 30% vom Gesamtspeisumsatz festgelegt.

Die Kündigungspauschalen, die der Caterer in diesem Fall fordert betragen wie folgt:

bis 30 Tage vor Veranstaltung 5%

ab 29. Tag bis 15 Tage vor Veranstaltung 20%

ab 14 Tage bis 5 Tage vor Veranstaltung 60%

ab 4 Tag vor Veranstaltung 80%

ab 1 Tag vor Veranstaltung 90%

Ein Nachweis eines niedrigeren oder nicht eingetretenen Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen. Massgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer. Die Kündigung /Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.

 

Rücktritt des Caterers

Falls die vom Caterer in Rechnungen gestellten Vorauszahlungen auch innerhalb einer angemessenen gesetzten Nachfrist vom Auftraggeber nicht geleistet werden, ist der Caterer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner ist der Caterer berechtigt aus achlich gerechtfertigtem Grund vom vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder vom Caterer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmölich machen oder für den Caterer unzumutbar erschweren. Bei berechtigtem Rücktritt des Caterers hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.

 

Aschemann´s Sternstunden für Geniesser

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Stand März 2017

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